Crashkurs Neuerungen Rechtschreibung Part 1 – Jungbrunnen für Bücher

Sprache lebt. Weil wir sie benutzen. So verändert sie sich stetig. Einen Leitfaden, damit Sprache korrekt und somit gut verständlich verwendet werden kann, stellt der Rechtschreibrat zur Verfügung. Dieser wird an den Alltag angepasst, daher gibt es immer wieder Neuerungen, was die Orthografie und/oder Grammatik betrifft. So auch 2025. Mit 1. September sind die aktuellen Änderungen in Kraft getreten. Ja, es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Nein, die müssen wir Autor*innen nicht überstrapazieren. Aktuelle Neuerungen jetzt schon umzusetzen, kann Vorteile haben. Daher möchte ich einen groben Überblick über Regeländerungen geben.

Am Puls der Zeit und gleichzeitig langlebig

Ist das Herzensprojekt in absehbarer Zeit veröffentlichungsreif? Zu einem Buch am Puls der Zeit, was die Rechtschreibung betrifft, wird es, wenn die Neuerungen so gut wie möglich umgesetzt werden. So ist die Sprachverwendung auf dem aktuellen Stand. Und was noch wichtiger ist: Das Buch altert besser. Was ich damit meine? Während der Übergangsfrist sehen Leser*innen immer mehr Texte, in denen die Neuerungen umgesetzt sind. Sie gewöhnen sich daran, es fühlt sich richtig an, ist gut lesbar. Bücher, die vor allem die alte Rechtschreibung benutzen, wirken spätestens nach der Frist eben alt (und sind streng genommen nicht mehr korrekt).

Je besser die Neuerungen jetzt schon integriert werden, desto langlebiger ist ein Buch – zumindest, was die Rechtschreibung betrifft.

„Deppenapostroph“ in Spezialfällen erlaubt

Der als „Deppenapostroph“ bekannte Genitiv-Apostroph nach Namen in Namen, der aus dem Englischen zu uns gekommen ist, ist nun in Spezialfällen nicht mehr falsch. Er ist bei Eigennamen, die als Bezeichnung eines Geschäfts, einer Firma, eines Kaffeehauses, einer Bar oder eines Restaurants gebraucht sind, akzeptiert. Im Fließtext, wenn also nur ein Genitiv notwendig ist und es kein Gebrauch als Eigenname von etwas ist, darf er nicht verwendet werden. So schmeckt „Trudis Torte“ besonders gut. In diesem Beispiel hat der Deppenapostroph nichts verloren.

Aber: Seit September 2025 darf ich mich nicht mehr über „Trudi’s Torten“ oder Ähnliches aufregen. Oder über „Heidi’s Hundesalon“ oder „Sonja’s Sonnenstudio“ und so weiter. Schade eigentlich … (Disclaimer: Die Namen sind frei erfunden!)

Mehr Pausen aka Kommas bei erweiterten Konstruktionen mit Infinitiv und „zu“

Der Rechtschreibrat beginnt, sich dem Lesekomfort zu widmen. Kann-Kommas werden zu Muss-Kommas, wenn der Satzbau aus einem Infinitiv (Nennform) mit „zu“ besteht, wenn diese Konstruktion erweitert wird. Sprich: Wenn etwas Zusätzliches angehängt und es im Fachjargon als „satzwertig“ angesehen wird. So gibt es Erholungspausen und solche Konstruktionen überrollen uns Leser*innen sicher nicht mehr.

Mit der Neuerung braucht es ein Komma bei folgendem Beispiel: „Rosa fängt an, in der Dusche lauthals und um mindestens einen Halbton zu hoch zu singen.“ Oder: „Roland hat sich vorgenommen, mit dem Weihnachtseinkauf nie wieder erst im Dezember zu beginnen.“ Oder: „Roland bittet Rosa, mit dem Singen unter der Dusche aufzuhören.“ Ja, wahrscheinlich haben viele Autor*innen das Kann-Komma schon genutzt in solch langen Konstruktionen. Jetzt ist diese winzige Pause ein Muss. Also ein Muss-Komma.

Exkurs: Kann-Komma bleibt beim kurzen „zu“

Wird der Infinitiv mit „zu“ nicht begleitet, bleibt es beim Kann-Komma. Also: „Ich lehne es ab zu diskutieren.“ Das ist genauso korrekt wie „Ich lehne es ab, zu diskutieren.“ In ganz speziellen Sätzen kann es vorkommen, dass ein Komma für den Sinn relevant ist. Also allein die Platzierung. „Ich verspreche nie zu singen“ ist ambivalent. „Ich verspreche, nie zu singen.“

Ganz von der Hand zu weisen ist aber auch eine Anmerkung à la „Ich verspreche nie, zu singen“ nicht. Vielleicht möchte man nicht für jede*n singen, also kann man kein Versprechen abgeben, auf Befehl zu singen.

Datumseinschübe und Ortsangaben neu

Bei Datumseinschüben und Ortsangaben gab es früher viel Spielraum, denn sie konnten als Aufzählung oder Zusatz gedeutet werden. Hier erfolgten ebenso Neuerungen, die regeln, dass nur noch eine Interpretation zulässig ist: der Zusatz. Dieser ist als Einschub zu behandeln, was den Einsatz von Kommas betrifft.

Ja, das ist wohl eher ein Thema für Alltagskommunikation. Aber trotzdem gut zu wissen, dass ein Kann-Komma nun zu einem Muss-Komma wird, wenn Gäste für „Samstag, den 25.10., zum Geburtstag“ eingeladen werden. Das gilt auch bei Ortsangaben: „Hans L. aus XY, Linzer Straße 5, verschenkt sein altes Sofa.“ Und für die Uhrzeit. Einladungen zum 80er der Oma sollten daher lauten: „Die Feier findet am Sonntag, den 04.01.2026, 12 Uhr, statt. Wir treffen uns im Stammgasthaus, Stammstraße 4, zum festlichen Mittagessen.“

Disclaimer: Alle Beispiele sind frei erfunden. Es gibt keine 80er-Feier der Oma, und Sofa wird auch keines verschenkt.

„Verenglischung“ des Partizips bei Verben aus dem Englischen erlaubt

Verben aus dem Englischen werden in der heutigen Welt immer häufiger. Und der sprachliche Umgang damit ist etwas kompliziert, vor allem in Bezug auf die zweite Person Singular und das Partizip. Die einfachste Variante ist die Anlehnung an die Bildung im Deutschen. „Du datest den Nerd seit zwei Monaten.“ „Du hast den Nerd zwei Monate lang gedatet.“ „Ob du ihn likst oder gelikt hast“ … ist für das Beispiel egal.

Mit der Neuerung ist beim Partizip auch die Endung auf „ed“ erlaubt: „geliked“, „gedated“. Allerdings nur bei Verben, deren Infinitiv im Englischen auf das stumme E endet. Also nicht bei „to stalk“, „to walk“ (nur gestalkt, gewalkt – wenn man das überhaupt akzeptiert).
Die Qual der Wahl. Allerdings muss man nun überlegen, wie denn der Infinitiv im Englischen endet. Vielleicht auch, ob es überhaupt ein Anglizismus sein muss. Ob etwa „gehesitated“ oder „gehesitatet“ wird oder doch lieber „gezögert“. Beide Varianten sind ebenfalls erlaubt, wenn das Partizip keine Vorsilbe hat, also wie das englische Wort ist: zum Beispiel „overdressed“ oder „relaxed“.

PS: Die einfachste Lösung für Partizipien ist trotz der Neuerung, sie nach dem Vorbild der deutschen Sprache zu bilden. Und auf das eigene Sprachgefühl zu hören.

Noch mehr Anglizismen

Neuerungen aus dem Rechtschreibrat gelten auch für andere Anglizismen. Etwa für Begriffe, die aus zwei englischen Infinitiven zusammengesetzt werden, da gibt es immer mehr Freiheiten. Einfach ans Netz anschließen und losspielen – aka „Plug and Play“ oder „Plug-and-Play“ oder „Plug-and-play“. Der neue Drucker funktioniert mit „Plug and Play“. Oder mit „Plug-and-Play“. Oder mit „Plug-and-play“. Ich nutze auch gerne „Click and Collect“. Beziehungsweise „Click-and-Collect“/ „Click-and-collect“. (Also die Begriffe im Alltag ohne Anführungszeichen, aber in verschiedenen Varianten.)

Mehr Freiheiten bei Zusammensetzungen mit „nicht“

Dass jemand etwas nicht ist oder nicht tut, kann durchaus vorkommen. Mehr Freiheiten bringt die Neuerung, wenn man das ausdrücken möchte. Die Anmeldung ist „nicht standardisiert“ / „nichtstandardisiert“ / „nicht-standardisiert“. Alle drei Formen sind nun erlaubt. Genauso wie bei „nicht berufstätig“, „nichtberufstätig“ und „nicht-berufstätig“. Oder für „Nichtgewünschtes“, „nicht Gewünschtes“ oder „Nicht-Gewünschtes“.

Vorsicht bei Farben

Bei Farben wird der Bedeutung mehr Rechnung getragen. Finden sich zwei Farben getrennt voneinander, so sollte man einen Bindestrich verwenden, um dies zu signalisieren. Ist eine Tischdecke „gelb-rot“, dann sind beide Farben erkennbar. Hat der Tischläufer eine Mischfarbe, so ist sie „gelbrot“. „Blau-orange“ Socken können verschenkt werden – sie haben aber sowohl blaue Stellen als auch orange. Wobei eine Mischung aus Blau und Orange – „blauorange“ – vermutlich nicht sehr schön ausschaut. Falls ich mich richtig an den Kunstunterricht erinnere, ist eine Kombination eher schwierig und der Farbton geht in eine andere Richtung. Aber egal; als Beispiel für die neue Rechtschreibung reicht es.

Lange Wortgefüge mit (Eigen)namen

Fans von Fernsehserien, Filmen, Bands, Büchern, Theaterstücken oder so brauchen oft lange Wortgefüge, um etwas zu beschreiben. (Diesmal nur dort Anführungszeichen, wo sie für die Verwendung obligatorisch sind – trotzdem alles Beispiele!) Wie das neue „Cute over sexy“-Album / Cute-over-sexy-Album. Oder wenn man am „She loves Fries“-Konzert / She-loves-Fries-Konzert abfeiern möchte. Vielleicht ist auch das neue „Korinthenkacker Kollektiv“-Stück / Korinthenkacker-Kollektiv-Stück interessant. Die „Superduperwoman räumt auf“-Titelmelodie / Superduperwoman-räumt-auf-Titelmelodie könnte ein Ohrwurm sein. PS: Alle Beispiele sind von mir persönlich erfunden. Falls etwas verwendet werden soll, bitte bei mir melden! Wegen Copyright wäre es …

Zurück zur Rechtschreibung. Bei langen Wortgefügen gibt es zwei Möglichkeiten. Ein langer Name einer Band / von Künstler*innen / eines Stückes etc. kann unter Anführungszeichen gesetzt werden und benötigt nur noch einen Bindestrich für die Art/Kategorie (Serie, Album, Lied, Konzert, Aufführung etc.). Sollen Anführungszeichen vermieden werden, dann müssen Bindestriche zwischen allen Ausdrücken gesetzt werden. Und bitte nicht übers Ziel hinausschießen! Werden mehrere Bindestriche zwischen den Wörtern eingesetzt, sind die Anführungszeichen nicht korrekt.

Für spannende Neuerungen bei einzelnen Ausdrücken – meist Wörtern aus anderen Sprachen – hat sich auch etwas getan. Die gibt’s dann im zweiten Teil des Crashkurses.

Fazit:

Man muss sich nicht alle Neuerungen sofort merken und sie anwenden können. Als Grundprinzip gilt: Sind die Sätze länger und die Konstruktionen komplexer, sollten es mehr Kommas sein. Datums-, Uhrzeit- und Ortsangaben werden im Regelfall als Einschub behandelt und brauchen daher ebenso vorne wie hinten ein Komma.

Außerdem lohnt sich bei Unsicherheiten ein Blick ins Wörterbuch. (Nicht zur KI, da diese nicht mit den Neuerungen trainiert wurde!) Oder die unterstützenden Augen eines Profis.