ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Text – Tänzerin – UR e.U. (im Folgenden „Auftragnehmerin“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Diese AGB gelten für alle Angebote der Auftragnehmerin: www.text-taenzerin.com
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden.
1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Auftragnehmerin bedarf es nicht.
1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.7 Die Auftragnehmerin behält sich vor, Aufträge aus formalen, inhaltlichen oder anderen Gründen abzulehnen. Das gilt insbesondere für akademisches Ghostwriting, das dezidiert nicht im Angebot der Auftragnehmerin enthalten ist.
1.8 Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu überprüfen und gilt als akzeptiert, wenn der Kunde der Auftragsbestätigung nicht binnen 3 Werktagen widerspricht. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden und, wenn nicht anders vereinbart, mit Eingang der Anzahlungssumme am Konto der Auftragnehmerin laut Anzahlungsrechnung gilt der Auftrag als vom Kunden akzeptiert, wodurch ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin zustande kommt. (Siehe dazu auch Punkt 7.1)
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1. Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen ab Angebotsstellung.
2.2 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftragnehmerinnenvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Seiten der Auftragnehmerin.
2.3 Im Leistungsumfang im Bereich „Texten und Ghostwriting“ inkludiert sind eine interne Überprüfung und Überarbeitung sowie, wenn nicht anders vereinbart, ein Entwurf und eine Feedbackschleife mit bis zu zwei Überarbeitungen für Texte. Für den Bereich „Korrektorat und Lektorat“ gelten zwei Lesungen.
2.4 Alle Leistungen der Auftragnehmerin (insbesondere Manuskripte) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen sieben Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung kann die vereinbarte Deadline nicht mehr garantiert werden, speziell, wenn dies öfter passiert. Ohne schriftliche Freigabe wird nichts an Druckerei oder Verlag weitergegeben.
2.5 Der Kunde wird der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.6 Der Kunde verpflichtet sich, Quellen von Fotos und Grafiken zur Verfügung zu stellen, da die Urheber im Druckprodukt genannt werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Auftragnehmerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Auftragnehmerin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Auftragnehmerin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potenzielle Kunde die Auftragnehmerin vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Auftragnehmerin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Auftragnehmerin treten der potenzielle Kunde und die Auftragnehmerin in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Auftragnehmerin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Auftragnehmerin ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Werbestrategien oder eines Buches definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeslogans und -Schlagwörter, Werbetexte, Buchtitel, Buch-Konzepte, Buch-Struktur, Charakter-Skizzen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Auftragnehmerin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Auftragnehmerin Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Auftragnehmerin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Auftragnehmerin dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Auftragnehmerin dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Auftragnehmerin ein.
4. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
4.1 Die Auftragnehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Auftragnehmerin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Wenn die Beauftragung im Namen der Auftragnehmerin erfolgt, gelten die AGB der Auftragnehmerin. Wenn der Kunde den Dritten direkt in eigenem Namen beauftragt, so geht der Kunde einen Vertrag mit dem Dritten ein. In diesem Fall gelten die AGB des jeweiligen Dritten
4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit der Auftragnehmerin aus wichtigem Grund.
4.4 Kommt die Beauftragung Dritter durch zusätzliche, nicht im Angebot der Auftragnehmerin inkludierten Dienstleistungen zustande, beispielsweise die Beauftragung eines externen Lektors oder Grafikers, so sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Auftraggeber gesondert und abseits des Honorars der Auftragnehmerin zu tragen.
5. Termine
5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Auftragnehmerin schriftlich zu bestätigen.
5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Auftragnehmerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Befindet sich die Auftragnehmerin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Auftragnehmerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Vorzeitige Auflösung
6.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet;
6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Auftragnehmerin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7. Honorar
7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, insbesondere bei umfangreicheren Projekten, ist eine Anzahlung in der Höhe von mindestens 20% und maximal 50% des Gesamthonorars zu leisten. Der Kunde kann die restliche Summe in Teilzahlungen oder als Gesamtzahlung spätestens bei Abnahme des Endprodukts begleichen. Umfang und Höhe allfälliger Zahlungen werden mit dem Kunden gesondert bei der Angebotslegung vereinbart und im Rahmen der Auftragsbestätigung bestätigt.
7.2 Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Auftragnehmerin für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
7.3 Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies bezieht sich ebenso auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, die im jeweiligen Angebot nicht vereinbart, aber vom Auftraggeber gewünscht sind. Außerdem gilt dies im Falle von Änderungswünschen, die den Angebotsrahmen überschreiten oder die der Auftraggeber erst nach Abnahme und Freigabe der Leistung (Projektabschluss) bekanntgibt und umfasst auch über das Angebot hinausgehende Feedbackschleifen. Alle bei der Auftragnehmerin entstehenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4 Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind unverbindlich.
7.5 Ein Kostenvoranschlag, den der Kunde in schriftlicher Form annimmt, gilt als akzeptiert
und kann vom Kunden nachträglich nicht mehr abgewiesen werden.
7.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Auftragnehmerin – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Auftragnehmerin begründet ist, hat der Kunde der Auftragnehmerin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Auftragnehmerin bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Auftragnehmerin, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Auftragnehmerin zurückzustellen.
7.7. Der Kunde erhält nach vollständigem Zahlungseingang des gesamten Honorars die Nutzungsrechte. Beim Ghostwriting verzichtet die Auftragnehmerin auf das Namennennungsrecht, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist (z.B. Co-Autorenschaft, mitwirkende Autorenschaft o.Ä.).
8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Honorar ist mit Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Auftragnehmerin gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Auftragnehmerin.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Auftragnehmerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Auftragnehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4 Weiters ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Auftragnehmerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9. Eigentumsrecht, Urheberrecht und Nutzungsrecht
9.1 Alle Leistungen der Auftragnehmerin, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Textproben, Aufnahmen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Auftragnehmerin und können von der Auftragnehmerin jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Auftragnehmerin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Auftragnehmerin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Auftragnehmerin, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Auftragnehmerin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmerin und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig, zudem sind etwaige Bearbeitungen zu kennzeichnen. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Auftragnehmerin ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
9.3 Für die Nutzung von Leistungen der Auftragnehmerin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Auftragnehmerin erforderlich. Dafür steht der Auftragnehmerin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9.4 Für die Nutzung von Leistungen der Auftragnehmerin bzw. Textprodukten, für die die Auftragnehmerin konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages mit der Auftragnehmerin unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Auftragnehmerin notwendig.
9.5 Der Kunde haftet der Auftragnehmerin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
10. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
10.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich grundsätzlich zur Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Auftrags.
10.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zudem zur Geheimhaltung jener Informationen, die nicht im Rahmen der Veröffentlichung des jeweiligen Auftrages sind, unabhängig von der Form der Veröffentlichung (Buch, Broschüre, Blogartikel, Webseite, Social-Media-Post etc.).
10.3 Für den Fall, dass die Auftragnehmerin rein als Ghostwriterin fungieren und nicht offiziell als Mitwirkende oder Co-Autorin genannt werden soll, ist ein gesonderter Geheimhaltungsvertrag zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin zu unterzeichnen. In diesem Fall wird die Auftragnehmerin weder den Auftraggeber noch das im Rahmen des jeweiligen Auftrags gelieferte Werk als ihre Leistung benennen.
11. Kennzeichnung
11.1 Die Auftragnehmerin ist bei allen Produkten, bei denen sie nicht als Ghostwriterin unter vertraglich fixierter Geheimhaltung tätig ist, berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Auftragnehmerin und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Die Auftragnehmerin ist nach Rücksprache mit dem Kunden und dessen schriftlicher Zustimmung dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Wenn die Auftragnehmerin als Ghostwriterin unter vertraglich fixierter Geheimhaltung tätig ist, wird sie keine Anfrage bezüglich eines Referenzhinweises an den Kunden stellen.
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Auftragnehmerin, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Auftragnehmerin zu. Die Auftragnehmerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Auftragnehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Auftragnehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Auftragnehmerin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Auftragnehmerin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Sämtliche von der Auftragnehmerin selbst erarbeitete Texte werden intern Korrektur gelesen und lektoriert. Eine absolute Fehlerlosigkeit der verfassten Texte garantiert dies jedoch nicht. Eine 100%ige Fehlerlosigkeit kann generell nicht gewährleistet werden. Um eine möglichst hohe Quote an Fehlerlosigkeit zu erreichen, empfiehlt die Auftragnehmerin den Einsatz eines externen Lektors/einer externen Lektorin. Diese externe Leistung ist nicht im Angebot inkludiert, außer dies wird ausdrücklich und schriftlich im Angebot festgehalten.
12.5 Für den Bereich „Korrektorat und Lektorat“ gelten die im Angebot beschriebenen zwei Lesedurchgänge zur Prüfung (siehe Punkt 2.3). Eine 100% Fehlerlosigkeit kann nicht gewährleistet werden.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Auftragnehmerin und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistung (z.B. Werbetext, Blogartikel, Buch, lektorierter Text usw.) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Auftragnehmerin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Datenschutz
Bestandteil dieser AGB ist die Datenschutzerklärung für Auftraggeber der aktuellen Fassung. Diese finden Sie u.a. auf der Webseite der Auftragnehmerin.
Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung erforderlich. Ohne diese Daten kann die Auftragnehmerin den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.
15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Auftragnehmerin die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Auftragnehmerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
17. Sonstige Bestimmungen
17.1 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
17.2. Das Schriftgebot ist einer E-Mail gleichzusetzen.
Text – Tänzerin – UR e.U.
MMag. Ursula Rathensteiner
Rüdigerstraße 54 , 3380 Pöchlarn
E-Mail: info@text-taenzerin.com
Telefon: +436509916435
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